Ein Terrassendach ist eine Investition in Lebensqualität – doch bevor der erste Anker gesetzt wird, stellt sich für viele Eigenheimbesitzer die Frage: Brauche ich eigentlich eine Baugenehmigung? Die Antwort hängt in NRW von mehreren Faktoren ab.
Grundsatz: Genehmigungsfreiheit bis zu bestimmten Grenzen
In Nordrhein-Westfalen sind Terrassendächer unter bestimmten Voraussetzungen genehmigungsfrei. Nach der Landesbauordnung NRW (BauO NRW) sind bauliche Anlagen ohne Aufenthaltsräume, Toiletten oder Feuerstätten bis zu einer bestimmten Größe verfahrensfrei.
Die wichtigsten Parameter auf einen Blick
- Grundfläche bis 30 m² (genehmigungsfrei)
- Wandhöhe bis 3 m bei Flachdach oder 5 m bei Satteldach
- Abstand zur Grundstücksgrenze mindestens 2,5 m
Wann wird eine Genehmigung notwendig?
Eine Baugenehmigung ist in folgenden Fällen erforderlich:
- Das Terrassendach überschreitet 30 m² Grundfläche
- Es wird direkt an der Grundstücksgrenze gebaut
- Das Grundstück liegt in einem Bebauungsplan mit strengeren Vorgaben
- Es handelt sich um ein denkmalgeschütztes Gebäude
- Das Terrassendach soll als geschlossener Wintergarten genutzt werden
Unser Prozess – wir kümmern uns
Wir kennen die lokalen Bauvorschriften im Niederrhein genau. Bei Ihrem persönlichen Aufmaß vor Ort prüfen wir gemeinsam mit Ihnen, ob eine Genehmigung notwendig ist. Falls ja, begleiten wir Sie im Prozess und stellen alle technischen Unterlagen bereit.
Als langjährige Spezialisten in der Region haben wir mit den Bauämtern in Dinslaken, Duisburg, Oberhausen, Wesel und dem gesamten Niederrhein bereits zahlreiche Projekte erfolgreich genehmigt. Sie müssen nicht alleine durch den Behördendschungel.
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Sagen Sie uns kurz, wie groß Ihre Terrasse ist und wo sie liegt – wir sagen Ihnen sofort, ob eine Genehmigung nötig ist.
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